Naturheilpraxis - Eva Ackermann - Heilpraktikerin für Osteopathie und Bowen-Therapie

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sind wir mit Wirkung zum 25.5.2018 verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck wir Ihre personenbezogenen Daten erheben, speichern und ggf. an Dritte weiterleiten und welche Rechte Ihnen bezüglich Ihrer Daten zustehen.

Im Einzelnen führen wir insofern wie folgt aus:

1. Der Verantwortliche für die Verarbeitung der Patientendaten ist der Praxisinhaber:                                     

Eva Ackermann, Tel.: 040 -64 85 55 46 

Email: praxis.ackermann@gmail.com

2. Ein ständiger Vertreter und/oder Datenschutzbeauftragter ist in der Praxis nicht vorhanden.

3. Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der heilkundlichen Versorgung sowie zur Abrechnung der Leistungen erhoben und im automatisierten Praxisverwaltungssystem und in den händischen Patientenakten gespeichert.

Wenn Sie als Patient zu uns kommen, erheben wir folgende Informationen:

  • Anrede, Vorname, Nachname,
  • Anschrift,
  • Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk)
  • ggf. eine E-Mail-Adresse
  • Informationen, die für die Durchführung der Behandlung notwendig sind
  • insbesondere Gesundheitsdaten
  • ggf. genetische Daten, ggf. im Rahmen der Anamnese Daten aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen hervorgehen sowie – sofern im Rahmen der Behandlung oder zur Diagnose notwendig – Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung  

Bei den Daten handelt es sich neben Ihren Kontaktdaten insbesondere um Gesundheitsdaten wie Anamnese, Medikation, Diagnosen, Therapievorschläge, Befunde usw. Auch andere Heilpraktiker/Ärzte, bei denen Sie sich in Behandlung befinden, können uns zu diesem Zweck Daten zur Verfügung stellen.
 

Die Erhebung der Daten erfolgt:

  • um Sie als Patient identifizieren zu können
  • um eine Diagnose stellen zu können
  • um Sie angemessen behandeln und beraten zu können
  • zur Korrespondenz mit Ihnen
  • zur Rechnungsstellung
  • zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Haftungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche aus dem Behandlungsvertrag
    Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Veranlassung als Patient hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b und Art. 9 Abs. 2 lit. a und h DSGVO zu den genannten Zwecken für die Diagnose und die angemessene Behandlung und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Behandlungsvertrag erforderlich.
  • Weitergabe von Daten an Dritte

Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von dem Behandlungsvertrag mit Ihnen erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an Labore oder Ärzte für weitere Untersuchungen sowie an Ihren Krankenversicherer für die Abrechnung. Im Falle rechtlicher Auseinandersetzungen (Bspw. Haftungsfragen oder Forderungsstreitigkeiten) können die dafür notwendigen Daten an entsprechende Berufsträger, Gerichte und Versicherungen weitergegeben werden. Die weitergegebenen Daten dürfen von den Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden. Die sich aus dem Behandlungsvertrag ergebende Schweigepflicht bleibt unberührt. Soweit es sich um Daten handelt, die der Schweigepflicht unterliegen, erfolgt eine Weitergabe an Dritte nur in Absprache mit Ihnen.

Ihre personenbezogenen Daten werden in der Praxis noch mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt (§ 630 f BGB). Unter Umständen können sich nach anderen gesetzlichen Bestimmungen auch längere Aufbewahrungsfristen ergeben (bspw. Müssen Aufzeichnungen über Röntgenbehandlungen gem. 3 28 Abs. 3 RöV noch mindestens 30 Jahre nach der Behandlung aufbewahrt werden.)

Die 10 jährige Aufbewahrungsfrist ergibt sich gemäß den ethischen Richtlinien der Heilpraktikerverbände in Anlehnung an die gesetzliche Aufbewahrungsfrist der Ärzte. Die Daten werden grundsätzlich nur durch den Praxisinhaber und dessen Angestellte eingesehen und verarbeitet. Alle Angestellten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung sind

  • Der Behandlungsvertrag zwischen Praxisinhaber und Patient
  • Art. 6 Abs. 1 b) Art. 9 Abs. 2 f), h) i.V. m. Abs. 3 DS-GVO
  • 3 22 Abs. 1 Nr. 1 b) BDSG und die in diesem Zusammenhang von Ihnen angegebenen Einwilligungserklärungen.

Ihre Rechte als Betroffener:

Sie haben das Recht:

  • gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen; Dies kann zur Beendigung der Behandlung führen.
  • gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
  • gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
  • gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
  • gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
  • gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder unseres Praxissitzes wenden.

Widerspruchsrecht

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an mich.

Bei Fragen zu den einzelnen Punkten stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Betroffenenrecht

Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung regelt die Rechte der betroffenen Person. Auch sie wurden modernisiert.
Dabei normiert zunächst Art. 12 DSGVO Anforderungen an die Transparenz der Informationen, an die Kommunikation und die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person.

Art. 13f. DSGVO sehen einen umfangreichen Katalog proaktiver Benachrichtigungen vor, wobei danach differenziert wird, ob die Daten bei der betroffenen Person erhoben werden (Art. 13 DSGVO) oder nicht (Art. 14 DSGVO). Dies betrifft unter anderem Kontaktdaten des Verantwortlichen, die Verarbeitungszwecke sowie die Rechtsgrundlage, gegebenenfalls die Empfänger oder Kategorien von Empfängern sowie die Absicht der Übermittlung in ein Drittland, aber auch die Dauer der Speicherung, beziehungsweise die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer. Der Betroffene ist zudem über seine Rechte zu informieren.

Art. 15 DSGVO regelt das Auskunftsrecht der Betroffenen. Die betroffene Person hat das Recht, eine Bestätigung zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist das der Fall, hat sie ein Recht auf Auskunft über diese Daten sowie über Informationen unter anderem über die Verarbeitungszwecke, deren Herkunft, Empfänger, über die Dauer der Speicherung sowie über ihre Rechte.
Die betroffene Person hat zudem das Recht, die Berichtigung sowie im Hinblick auf den Zweck die Vervollständigung sie betreffender unzutreffender personenbezogener Daten zu verlangen.

(Art. 16 DSGVO)Daneben haben die Betroffenen nach Art. 17 DSGVO (mit bestimmten Ausnahmen) das Recht, die Löschung ihrer Daten zu verlangen – zum Beispiel wenn diese zu dem Zweck, zu dem sie ursprünglich erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr erforderlich sind oder die dazu erteilte Einwilligung widerrufen wurde. Eine Ausnahme besteht zum Beispiel, soweit die Verarbeitung zur Ausübung der freien Meinungsäußerung erforderlich14 BfDI – Info 6 ist. Als besondere Ausformung des Löschungsanspruches besteht nun auch ein „Recht auf Vergessenwerden“.

(Art. 17 Abs. 2 DSGVO), wenn die verantwortliche Stelle die zu löschenden Daten öffentlich gemacht hat. Dann muss sie vertretbare Schritte unternehmen, um die Stellen, die diese Daten verarbeiten, zu informieren, dass die betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen Daten oder von Kopien oder Replikationen verlangt. Diese Vorschrift ist von besonderer Bedeutung für den Betrieb von Internet-Suchmaschinen. Die betroffene Person kann in bestimmten Fällen auch die Einschränkung der Verarbeitung verlangen.

(Art. 18 DSGVO) – zum Beispiel, wenn der Verantwortliche die Daten nicht mehr länger, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt oder die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen. Die Einschränkung der Verarbeitung entspricht damit begrifflich im Wesentlichen der Sperrung im Sinne von §§ 20 Abs. 3, 35 Abs. 3 BDSG. Der Verantwortliche muss grundsätzlich allen Empfängern der Daten jede Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung mitteilen.

(Art. 19 DSGVO). Anders als das Recht auf Vergessenwerden knüpft diese Verpflichtung an vorangegangenen Übermittlungen an konkrete Empfänger an. Neu ist auch das Recht auf Datenübertragbarkeit.

(Art. 20 DSGVO). Mit seiner Einführung wird die Datensouveränität der betroffenen Person gestärkt. Das Recht auf Datenübertragung gibt betroffenen Personen daher unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch, eine Kopie der sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem üblichen und maschinenlesbaren Dateiformat zu erhalten. Der Nutzer hat damit das Recht, Daten von einem Anbieter zu einem anderen „mitzunehmen“. Die Regelung kann damit insbesondere bei Social Networks den Wechsel zu einem anderen Anbieter erleichtern. Es gilt aber letztlich bei jeder automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Basis einer Einwilligung oder einer Vertragsbeziehung mit dem Betroffenen, also auch für Verträge mit Energieversorgern, Banken oder Versicherungen. Die betroffene Person kann sich dabei aussuchen, ob sie die Daten selbst erhalten (und an einen neuen Verarbeiter weitergeben) will oder der bisherige Verarbeiter die GRUNDPRINZIPIEN DES DATENSCHUTZRECHTS – BISHER BEKANNTE GRUNDSÄTZE BLEIBEN ERHALTEN 15.  Daten unmittelbar an den neuen Verarbeiter weitergeben muss. Das Recht auf Datenübertragbarkeit ist auf die Daten beschränkt, die die betroffene Person dem Verarbeiter zur Verfügung gestellt hat. Es gilt nicht für den öffentlichen Bereich.

Nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO hat der Betroffene grundsätzlich ein allgemeines Widerspruchsrecht gegen eine an sich rechtmäßige Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die im öffentlichen Interesse liegt, in Ausübung öffentlicher Gewalt oder aufgrund des berechtigten Interesses des Verantwortlichen oder eines Dritten erfolgte (Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO). Der Verantwortliche darf dann die Daten nur noch verarbeiten, wenn er zwingende berechtigte Gründe für die Verarbeitung nachweisen kann, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des Betroffenen überwiegen. Ein voraussetzungsloses und uneingeschränktes Widerspruchsrecht besteht bei der Datenverarbeitung zum Zweck des Direktmarketings. Das gilt auch für das Profiling, soweit es mit der Direktwerbung zusammenhängt (Art. 21 Abs. 2 und 3 DSGVO). Der Betroffene ist ausdrücklich, in verständlicher Form und getrennt von jeglicher anderen Information auf das Widerspruchsrecht hinzuweisen (Art. 21 Abs. 4 DSGVO). Sämtliche Betroffenenrechte können gemäß Art. 23 DSGVO durch nationale Gesetze beschränkt werden, sofern dies zur Wahrung bestimmter öffentlicher Interessen erforderlich ist. Dabei sind der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und der Wesensgehalt der Grundrechte zu beachten. Einschränkungen sind beispielsweise aus Gründen des Schutzes der nationalen und der öffentlichen Sicherheit, der Landesverteidigung, aber auch der Interessen der Steuerverwaltung oder zum Schutz der Unabhängigkeit der Gerichte möglich. Der Bundesgesetzgeber hat hiervon Gebrauch gemacht und in den §§ 32 bis 37 des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) Einschränkungen der Betroffenenrechte vorgesehen. Diese sind im Lichte der DSGVO grundsätzlich eng auszulegen und am Maßstab des Art. 23 DSGVO zu messen. Ob und in welchem Umfang diese Regelungen aufgrund des Anwendungsvorrangs der DSGVO angewendet werden können, bleibt einer Entscheidung im jeweiligen konkreten Einzelfall vorbehalten.


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